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Zahlmeise

Ratgeber · Österreich

Pflichtangaben einer Rechnung
nach § 11 UStG.

Damit deine Rechnung in Österreich gültig ist und deine Kundschaft den Vorsteuerabzug behält, verlangt § 11 Umsatzsteuergesetz eine Reihe von Pflichtangaben. Hier findest du alle im Überblick – verständlich erklärt.

Die Regelrechnung

Das muss auf jede Rechnung.

Für eine Rechnung über mehr als 400 € brutto gelten alle folgenden Angaben. Sie sichern deiner Kundschaft den Vorsteuerabzug und halten deine Buchhaltung prüfungsfest.

Nr. 01

Name & Anschrift des Ausstellers

Der vollständige Name und die Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers.

Nr. 02

Name & Anschrift des Empfängers

Name und Anschrift der Kundin oder des Kunden, an die geliefert oder geleistet wurde.

Nr. 03

UID-Nummer des Ausstellers

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit du zum gesonderten Steuerausweis berechtigt bist. Bei Rechnungen über 10.000 € brutto ist zusätzlich die UID des Empfängers anzugeben, wenn dieser Unternehmer ist.

Nr. 04

Fortlaufende Rechnungsnummer

Eine einmalig vergebene, fortlaufende Nummer, die die Rechnung eindeutig identifiziert. Ein oder mehrere Nummernkreise sind zulässig.

Nr. 05

Ausstellungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Nr. 06

Menge & Art der Leistung

Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung.

Nr. 07

Leistungsdatum oder Leistungszeitraum

Der Tag der Lieferung oder Leistung, bzw. der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt. Fällt er mit dem Ausstellungsdatum zusammen, genügt ein entsprechender Hinweis.

Nr. 08

Entgelt & Steuersatz

Das Entgelt (Nettobetrag) für die Lieferung oder Leistung sowie der anzuwendende Steuersatz – in Österreich 20, 13, 10 oder 0 %.

Nr. 09

Steuerbetrag

Der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag in Euro.

Nr. 10

Hinweis bei Steuerbefreiung

Ist die Leistung steuerbefreit – etwa als Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – ist statt des Steuerbetrags ein Hinweis auf die Steuerbefreiung anzugeben.

Sonderfall

Kleinbetragsrechnung:
bis 400 € geht es kürzer.

Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung bei höchstens 400 € inklusive Umsatzsteuer, reicht nach § 11 Abs. 6 UStG eine Kleinbetragsrechnung mit reduzierten Angaben. Rechnungsnummer, UID und die vollständigen Empfängerdaten sind dann nicht zwingend – Entgelt und Steuerbetrag dürfen in einer Summe stehen.

Reduzierte Angaben

  • Name & Anschrift des Ausstellers
  • Menge & Art der Leistung
  • Leistungsdatum bzw. -zeitraum
  • Ausstellungsdatum
  • Entgelt & Steuerbetrag in einer Summe, plus Steuersatz

Kleinunternehmer

Rechnung ohne Umsatzsteuer?

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Statt Steuerbetrag und UID gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung – die übrigen Pflichtangaben bleiben. Alle Details dazu findest du im eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen zu den Pflichtangaben

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung in Österreich enthalten?

Nach § 11 UStG gehören auf eine Rechnung: Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, die UID des Ausstellers, eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Leistungsdatum bzw. den Leistungszeitraum, das Entgelt samt Steuersatz sowie der Steuerbetrag. Bei einer Steuerbefreiung – etwa als Kleinunternehmer – tritt an die Stelle des Steuerbetrags ein Hinweis auf die Befreiung.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Beträgt der Gesamtbetrag einer Rechnung höchstens 400 € inklusive Umsatzsteuer, genügt nach § 11 Abs. 6 UStG eine Kleinbetragsrechnung mit reduzierten Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Menge und Art der Leistung, das Leistungsdatum bzw. den Leistungszeitraum, das Ausstellungsdatum, das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz. Rechnungsnummer, UID und die Empfängerdaten sind hier nicht zwingend.

Muss ich als Kleinunternehmer eine UID auf die Rechnung schreiben?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und ist nicht zum gesonderten Steuerausweis berechtigt. Statt UID und Steuerbetrag gehört auf die Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die übrigen Pflichtangaben nach § 11 UStG bleiben aber erforderlich.

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

Eine unvollständige Rechnung kann dazu führen, dass deine Kundin oder dein Kunde den Vorsteuerabzug nicht geltend machen kann, und sie kann im Rahmen einer Prüfung beanstandet werden. In der Regel lässt sich eine fehlerhafte Rechnung berichtigen. Für die richtige Beurteilung im Einzelfall ist die Steuerberatung die richtige Anlaufstelle.

Dieser Ratgeber gibt den Stand allgemein und nach bestem Wissen wieder, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für deinen konkreten Fall ist die Steuerberatung die richtige Ansprechpartnerin.

Pflichtangaben?
Übernimmt Zahlmeise.

Zahlmeise hat für jede Pflichtangabe nach § 11 UStG den richtigen Platz – Rechnungsnummer und Summen automatisch. 14 Tage gratis, danach ab 9 € pro Monat.

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